Blatt [2]

[857] Blatt (in and. Bedeut.), 1) was einem Blatt ähnlich ist; so: 2) (Jagdw.), s. Blatten 1); 3) ein Brutkarpfen nach dem 1. Sommer, wenn er so groß wie ein Weidenblatt ist; nach dem 2. Sommer heißt er großes B.; 4) ein ebner Körper von einiger Breite u. Länge, aber geringer Dicke, so: ein B. Papier, das Tischblatt; 5) der breite Theil des Ruders u. der Schaufel, s. b.; 6) eine Art Kamm am Weberstuhl, s.d. u. Blattmacher; 7) der auf dem Schnabel der Clarinette u. des Bassethornes (s. b.) befestigte Spahn; 8) Metallstreif in dem Mundstück der Pfeifen des Schnarrwerkes in der Orgel, s.d.; 9) an mehreren Werkzeugen die Klinge, so: B. der Säge, B. der Schere, B. des Weidmessers; 10) so v.w. Weidmesser; 11) (Töpf.), der vierkantige Obertheil einer geraden Kachel; 12) (Hüttenw.), so v.w. Balgliese; 13) (Schloss.), so v.w. Schlüsselbart; 14) (Bauk.), bei 2 zusammenzufügenden Bauhölzern der Einschnitt in das eine Holz (Blattzapfen), welcher in den Einschnitt des andern eingelassen, verbohrt u. vernagelt wird, auch dieses Holz selbst. Unter den mancherlei Constructionen unterscheidet man hauptsächlich: das gerade B., das Haken-B., das schwalbenschwanzförmige B., das verdeckte Haken-B., die Überblattung mit Haken u. Keilen; 15) bei. 4füßigen, bes. Jagdthieren der Theil des Körpers über den Vorderfüßen; daher Blattschuß, ein dem Wilde an dieser Stelle beigebrachter Schuß; 16) (Feigenblatt), das weibliche Glied des Rothwildes; 17) am Kindskopf, die vordere der Fontanellen, s.d.; hiervon sagte man ehemals: das B. ist geschossen (gefallen), wenn in hitzigen Krankheiten von Kindern, bei denen bes. das Gehirn entzündlich afficirt war, dieser Theil sich gesenkt u. eingedrückt zeigte, als ein meist tödtliches Zeichen (vgl. Siriasis). Dieser Ausdruck hat sich sprichwörtlich erhalten für etwas Schlimmes, Bedenkliches ahnen; 18) (Anat.), zuweilen so v.w. Zäpfchen im Halse; 19) wenn Gewebe in abgemessenen Falten gelegt werden, das Stück von einer Falte bis zur andern; 20) einer der Theile, aus welchen ein Betttuch, Rock u. dgl. zusammengenäht sind, bes. wenn die Theile zugleich die Breite des Zeugs ausmachen; 21) Lederstreif, womit die Krämpelhaken befestigt sind; 22) (Waffenk.), so v.w. Schloßblech.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 857.
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