Schnarrwerk

[337] Schnarrwerk, 1) diejenigen Orgelstimmen, bei welchen die Pfeifen aus 2 Theilen, dem unten enger werdenden Körper u. dem Stiefel, bestehen u. bei welchen der Ton durch ein besonderes Mundstück gebildet wird; 2) an Flügeln u. Fortepianos ein Register, ähnlich dem Lautenzug, besteht aus einer Leiste, welche aber nicht mit Tuch belegt ist.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 337.
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