Schulen

[657] Schulen, Anstalten für gemeinsamen Unterricht, nach dem Ziele eingeteilt in Volks-S. (Land-, Dorf-, Armen-, Frei-, Gemeinde-, Bezirks-S., einfache Bürger-S.) und höhere S. (in Süddeutschland Mittel-S. genannt [womit in Preußen nur die höhern Bürgerschulen bezeichnet werden], Gymnasien, Realgymnasien, Oberreal-S., Real-S., höhere Bürger-S.), nach der Gründung und Unterhaltung in öffentliche ( Staats- und Gemeinde-S.) und Privat-S., nach der Religion in konfessionelle und in konfessionslose (paritätische S., Simultan-S.), in denen der religiöse Unterricht gesondert erteilt wird. Über allgemeine Bildung [657] hinaus führen die Berufs- und Fachschulen (s.d.). [Hierzu die Beilage: Schulwesen.]

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 657-658.
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