Holzhauer

[501] Holzhauer, 1) Arbeiter, welche das Holz nach Anweisung u. unter Aufsicht des Försters fällen u. in Klaftern u. Schragen zusammensetzen. Sie werden nach den fertigen Klaftern u. Schragen bezahlt; 2) (Holzmacher), Tagelöhner, welche das Holz aus Klafterscheiten in kleine Stücke sägen u. hacken.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 501.
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