Schließhaken

[286] Schließhaken, 1) der Schließkloben (s.d.) der Thürschlösser; 2) bei Laden etc. der am Deckel befestigte eiserne Haken, welcher in das Schloß greift[286] u. dessen Rückgang nach dem Zuschließen durch den vorgeschobenen Riegel verhindert wird; 3) (Uhrm.), s.u. Schließfeder 2).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 286-287.
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