Schließfeder

[286] Schließfeder, 1) Gänsefedern, welche geschlissen, d.h. deren Fahne von dem Kiel getrennt, werden, ehe man sie in die Betten stopft; 2) bei Taschenuhren die Vorrichtung, welche das Gehäuse zusammen- u. das Werk im inneren Gebäuse festhält. Die S. der Uhr ist an der inneren Seite der Pfeilerplatte angebracht u. besteht bei den englischen S-n aus einer Stahlfeder, an welcher sich ein Knopf befindet, der in den Rand des inneren Gehäuses eingreift, u. ein Stift, an welchem die Feder zurückgeschoben wird. Die französische S. besteht aus zwei besonderen Theilen, dem Schließhaken u. der Feder. Der Schließhaken ist an der Pfeilerplatte so angebracht, daß er vor- u. zurückgeschoben werden kann, hinter demselben liegt die Feder, welche ihn für gewöhnlich vordrückt. Bei der S. des Gehäuses ist Haken u. Feder ein Stück u. die Feder ist an der inneren Seite des Gehäuses fest genietet u. häufig mit einem Drücker versehen, welcher durch das Gehäuse hindurch geht, um beim Öffnen der Uhr die Feder zurückdrücken zu können; 3) ähnliche Federn an Etuis an den Schlößchen der Halsketten u. dergl.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 286.
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