Schließkappe

[287] Schließkappe, bei Thürschlössern ein blechernes, geschlossenes, am Thürstocke befestigtes Gebäuse, in welches der Riegel des Schlosses beim Zuschließen greift; der Schließkolben ist ein Stück starkes Blech, an welches sich der Riegel beim Zuschließen anlegt, jedoch so, daß der Riegelkopf von innen sichtbar bleibt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 287.
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