Zimmer [1]

[623] Zimmer, das, 1) Abtheilung eines Gebäudes, zum Aufenthalte für Menschen bestimmt, kleiner als ein Saal u. größer als ein Cabinet; 2) so v.w. Stube; 3) im Pelzhandel eine Zahl von 40 Zobel- od. von 20 Fuchs- u. anderen kleinen Fellen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 623.
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