Saal [1]

[637] Saal, 1) in Palästen, öffentlichen u. großen Privathäusern ein geräumiges Gemach, welches seinen verschiedenen Bestimmungen nach Speise-, Haupt-, Concert-, Ball-, Audienz-, Fest-, Thronsaal etc. genannt u. dem entsprechend eingerichtet u. verziert wird. In fürstlichen Palästen sind mehre Säle; der Audienzsaal ist mit einem Thronhimmel, die Hauptsäle gewöhnlich oben mit einer Gallerie verschen, wovon die eine od. beide Seiten auch für Orchester benutzt werden können; in den Ballsälen ist das Orchester meistens in der Höhe angebracht, in Concertsälen der für das Orchester bestimmte Platz gewöhnlich nur um einige Stufen erhöht u. mit einer halbrunden Nische umschlossen. In Ballsälen sind die Abseiten für die Zuschauer häufig um eine Stufe erhaben. Man gibt dem S. meist eine länglich viereckige, auch wohl eine quadratische, eine länglich runde, selten aber eine ganz runde Grundform. Die Höhe des S-s muß immer mehr betragen, als die eines gewöhnlichen Zimmers, daher reichen die S-e gewöhnlich durch zwei Stockwerke; bei den Sälen im oberen Stock reicht die Decke des S-s zuweilen in das Dach, welches alsdann ein Hängewerk bekommen muß. Selten ist die Decke des S-s gewölbt; meist ist sie gerad, mit Balkenfeldern casettirt od. glatt u. gemalt u. ringsum mit einer Hohlkehle versehen, welche sich auf den Hauptsims des S-s aufsetzt. Hat ein S. Breite genug, so sind auch zwei Reihen Säulen eine schöne Verzierung desselben, welche zugleich die Abseiten bilden. Damit in Ballsälen nicht zu viel Staub entstehe, dielt man den Fußboden doppelt, od. macht ihn des besseren Aussehens wegen von Tafelwerk (Parquet); 2) ein Gebäude, welches nur einen großen S.u. etwa einige kleine Vor- u. Nebenzimmer enthält; das Erdgeschoß reicht daher bis unter das Dach. Solche Gebäude legt man bes. in Gärten an u. nennt sie weist Salons; 3) ehemals so v.w. Hof, Wohnung eines Fürsten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 637.
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