Gemach

[119] Gemach, 1) jeder abgeschlossene Raum in einem Gebäude, daher so v.w. Zimmer, Kammer, Saal etc.; 2) (Seew.), der Abtritt für die Mannschaft sowohl als für die Offiziere an Bord; der Metallkanal, der in die See führt, heißt die Gemachpfeife.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 119.
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