Palast

[566] Palast (v. lat. Palatium, im Franz. Palais), das Wohngebäude eines Fürsten od. auch eines reichen od. vornehmen Privatmannes. Durch großartige Anlage, reiche, imposante Façaden, geräumige Hallen, freie Höfe, große Treppenanlagen, überhaupt durch großartige, geregelte Eintheilung, in welcher nicht zu sehr auf Raumersparniß Bedacht genommen ist, zeichnet sich ein P. vor andern bürgerlichen Wohngebäuden aus. Berühmt sind die Paläste Pitti, Strozzi, Riccardi in Florenz, Piccoluomini, Spanocchi in Siena, Barberini, Farnese u.a. in Rom; die größten Paläste sind der Vaticanische P. in Rom, der Winterpalast in Petersburg, die Tuilerien u. das Louvre in Paris.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 566.
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