Façade

[62] Façade (fr., spr. Fasahd), die Außenseite eines Bauwerks, daher Vorder- od. Haupt-F., die nach der Straße zugekehrte, u. Seiten-F. u. hintere F., die nach dem Hofe, Garten od. einer unbedeutenderen Straße zugekehrte Seite. Die symmetrische Gliederung der F. durch Unterbrechungen des Mauerwerks mit Thüren u. Fenstern, durch vorspringende Hallen, Freitreppen u. ornamentalem Schmuck, ist Sache der Kunst u. des Geschmackes. So wie die Grundrisse von Gebäuden eine zweckmäßige Vertheilung der Räume verlangen, so müssen die F-n den Zweck der Gebäude charakteristisch darstellen; welcher in den Verhältnissen, Formen u. Verzierungen sich ausspricht; wenn daher zur Anlage von Grundrissen blos technische Geschicklichkeit nöthig ist, so erfordert die Anlage der F-n eigentlichen Kunstsinn u. ein Verständniß der verschiedenen Bauformen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 62.
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