Fußboden

[811] Fußboden, der Boden eines Zimmers od. er anderen Raumes in einem Gebäude. Je nach der Bestimmung des Raumes wird der F. aus Stein od. Holz gefertigt; Keller, Hausfluren Küchen, Speisekammern, Waschhäuser etc. erhalten stets steinerne, Wohnzimmer aber hölzerne, in südlichen Ländern indessen auch steinerne F. Die steinernen F. werden entweder ms hart gebrannten Ziegelsteinen, die auf die breite Seite, in Ställ. aber auch auf die hohe Kante in Sand gelegt u. mit Kalk vergossen werden; od. aus Platten von Sandstein, auch von Marmor, od. von Gyps in verschiedenen Figuren u. Farben (s. Estrich) gefertigt. Die hölzernen F. bestehen entweder auszusammengeleimten od. in Nuth u. Faden gesetzten Bretern, welche auf den Balken mit Bodenspiekern (s.d.) befestigt werden (Dielen); od. aus Parquels auf einem Blindboden (s. Paraquetboden). Der, F. der Alten bestand meistens aus einem Estriche von Kalk, Gyps, auch oft von Mosaik, wie man noch in den aufgegrabenen Überresten häufig findet; hölzerne F. scheinen nicht üblich gewesen zu sein. Bei dem Estrich-F. wurden auf eine Unterlage von Steinen (Statumen) Steinchen u. Kalk (Rudus) fest gerammt, auf diese eine Lage von zersto ßenen Ziegeln u. Kalk Nucleus,) gefügt u. hierauf der obere F. (Pavimentum) aus steinernen, oft mit einem seinem Mörtel überzogenen, oft auch mit Mosaik geschmückten Platten, od. gus schräg auf die hohe Seite gesetzten, je 2 unter einem spitzigen Winkel zusammenstoßenden Ziegeln Spicata testacea, Spicattum, opus) gelegt. Der F. auf den platten Dächern wurde noch fester gemacht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 811.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: