Dielen

[133] Dielen, den Fußboden eines Raumes in einem Gebäude mit gehobelten od. rauhen Bretern (Dielen) belegen u. auf die Balken festnageln od. festschrauben. Die Breter werden hierzu entweder in Nuth u. Feder gesetzt (gespundet) od. auch blos gefügt, wobei dann, bes. in Zimmerfußböden, 2 Breter zuvor an einander geleimt werden. Man unterscheidet demnach geleimte u. gespundete, geschraubte u. genagelte, gehobelte u. ungehobelte Dielung; letztere wird nur bei Dachbodenräumen angewendet. Ein vergebener Boden ist ein solcher, der mit schlechten, unmittelbar auf das Gebälke genagelten Bretern belegt wird, worauf Sand u. dann erst die D-n kommen. Zu einer guten Bedielung gehört, daß die Breter möglichst gleich breit sind u. daß keine großen Fugen entstehen, weshalb sie jahrelang ausgetrocknet liegen müssen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 133.
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