Keller [1]

[421] Keller, 1) Höhle; 2) bes. in der Schweiz Berghöhlen, wo Krystall gefunden wird; 3) Raum, unter der Erdoberfläche angebracht, wo es daher im Verhältniß zur äußeren Luft im Sommer kühl u. im Winter warm ist, dient zur Aufbewahrung von Wein, Bier, Milch, Victualien etc. Der K. wird entweder unter Gebäuden, meist unter Wohngebäuden, von Mauern aufgeführt u. gewölbt (gewölbter K.). In sehr festem, steinigem Boden gräbt man den K zuweilen nur aus u. bedeckt ihn mit Balken. Die Kellergewölbe ruhen auf den Umfassungsmauern u., um Platz zu gewinnen, in der Mitte auf Pfeilern, wenn es Kreuzgewölbe sind. Um mehr Kellerraum zu gewinnen, bringt man neben dem Hauptkeller auch Seitenkeller (Höhler) an Um Licht u. Luft in dem K. zu erhalten, dienen die Kellerfenster u. Kellerlöcher od. Kellerzüge. Die Kellerfenster, 1–11/2 Fuß hoch u. von gleicher Breite mit den Etagefenstern, werden in der Plinthe des Gebäudes angebracht, u. wenn dies wegen des Fußbodens im Erdgeschoß nicht angeht, werden sie in den Boden so gelegt, daß sich vor denselben ein ausgemauerter Raum im Boden befindet; die Kellerzüge werden gewöhnlich zugleich an den Kellerfenstern in gleicher Breite mit diesen angebracht u. bestehen in einem, in der Kellermauer befindlichen schmalen Kanal, der mit der äußern Luft in Verbindung steht u. Circulation im K. bewirkt, auch zum Herablassen von Wein, Bier, Kartoffeln etc. dienen kann. Die Kellertreppe wird am bequemsten unter den Stockwerkstreppen angebracht; wo dies nicht angeht u. bei K-n, die auf die Straße ihren Ausgang haben, muß ein Kellerhals gemacht werden, der in einem schräg aufwärtssteigenden, mit Thür verschlossenen, gewölbten Vorbaue besteht. Auch verschließt man den K. blos mit einer horizontalen Fallthür. Der Fußboden wird mit Steinplatten od. Backsteinen gepflastert. Die Anlegung eines K-s hat oft dadurch große Schwierigkeit, daß man schon einige Fuß tief Wasser findet; dieses kann zwar durch Kanäle nach tiefer gelegenen Orten geleitet, durch, mit Cement aufgeführte Kellermauern, durch Cementguß auf den Fußboden einigermaßen, wiewohl immer mangelhaft, beseitigt werden, weßhalb ein K. immer über den höchsten Wasserstand u. den gewöhnlichen Stand des Grundwassers angelegt werden soll. Findet man bei geringer Tiefe Wasser, so erbaut man auch den K. zur Hälfte über den Fußboden u. beschüttet ihn alsdann einige Fuß hoch mit Erde, so daß eine kleine Terrasse vor dem Hause entsteht. Auch macht man in Gebäuden K. ganz über der Erde, deren Seitenwände wieder mit einer, einige Fuß entfernten Umfassungsmauer umgeben werden müssen, so daß in den leeren Zwischenraum Erde gestoßen u. auch das Gewölbe sehr dick mit Erde überschüttet werden kann. In Holland hat man schwimmende K. In Städten werden häufig K. nach der Straße zu zu Restaurationen eingerichtet; 4) so v.w. Kellergeschoß.[421]

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 421-422.
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