Keller

[491] Keller, aus lat. cellarius, derselbe Stamm und Begriff wie Kellner, heisst der über die cella, den Keller, gesetzte Schaffner, Kellermeister. In den Klöstern war der pater cellarius Klosterbeamter. Karls des Grossen capitularium de villis erwähnt der cellarii; es sind diejenigen weltlichen Beamten, welche die Weinberge, Weingärten samt anderen Einkünften, die in den Keller einzuliefern waren, wie Honig, Käse, Fische, Gartenfrüchte, Wolle zu verwalten hatten. Der Keller steht unter dem Maier; während dieser die Oberverwaltung und namentlich das untere Gerichtswesen unter sich hat, steht dem Keller die Besorgung der Landökonomie zu. Das Wort hat sich als weitverbreiteter Geschlechtsname erhalten.

Quelle:
Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 491.
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