Restauration

[62] Restauration, 1) Wiederherstellung im Allgemeinen, bes. Wiederersatz der verlorenen Kräfte; 2) in der Kunstsprache Herstellung beschädigter Kunstwerke, entweder in der Idee, d.h. im Entwurf von Zeichnungen, welche die fehlenden u. zerstörten Theile im ursprünglichen Zusammenhang hergestellt zeigen, so bes. bei beschädigten od. fast zu Grunde gegangenen Bauwerken, deren ursprüngliche Gestalt man nach Beschreibungen od. aus Folgerungen der Construction von den vorhandenen Trümmern wieder zu geben versucht; od. in der Wirklichkeit, wobei ein beschädigtes Kunstwerk in der That Erneuerung erfährt. In der Baukunst wird dabei nicht nothwendig Rücksicht auf den ursprünglichen Plan genommen, u. manche Kirche aus dem 13. Jahrh. wurde im Styl des 16. u. 17. restaurirt. In der Bildhauerei u. Malerei ist Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes von einem beschädigten Werk das wenigstens als unerläßlich erkannte Ziel. Bei Sculpturen geschieht die R., indem man erst in Thonerde die fehlenden Theile an das beschädigte Original fügt, so, wie man annimmt, daß sie ursprünglich ausgesehen haben. Darnach wird ein Gypsabguß genommen, u. nach diesem das Stück in dem Stoffe des Originals ausgeführt u. an dieses fest angefügt. So hat u.a. Thorwaldsen die äginetischen Statuen restaurirt. Bei Gemälden muß zuerst der Schmutz, Firniß u. was sonst auf das Bild gebracht worden ist, weggenommen (ausgeputzt) werden, dann die schadhaften Stellen, Löcher, Lücken etc. erst mit Grund u. dann so mit Farbe ausgefüllt werden, daß man den Unterschied der alten u. neuen Farbe nicht wahrnimmt. Ölbilder mit Ölfarbe zu restauriren ist nicht rathsam, weil diese nachdunkelt u. also entweder zuerst unrichtig erscheint, od. später nach u. nach vom Originalton abweicht, am besten bedient man sich einer Composition von Wachs, Terpentin u. flüchtigem Öl; 3) in politischer Beziehung die Wiederherstellung einer durch Revolution od. Usurpation vertriebenen Dynastie u. die Epoche ihrer Regierung nach dieser Wiederherstellung, so die in England 1660 durch Zurückberufung der Stuarts, ferner in Frankreich die erste R. der Zeitraum vom 5. Mai 1814 (Einzug Ludwigs XVIII. in Paris) bis 20. März (Flucht Ludwigs XVIII. aus Paris u. Napoleons Wiedereinzug daselbst) u. die zweite R. der Zeitraum vom 9. Juli 1815 (Ludwigs XVIII. zweiter Einzug in Paris) bis zur Julirevolution 1830 (Thronbesteigung Ludwig Philipps); 4) eine Speiseanstalt, meist mit Bier-, Wein- od. Kaffeewirthschaft verbunden. Derjenige, welcher eine solche R. leitet, heißt Restaurator (franz. Restaurateur, spr. Restoratöhr).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 62.
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