Deckplatte

[785] Deckplatte, dünne, oben nach allen vier Seiten abschüssig behauene, einen Pfeiler od. eine Mauer bedeckende u. über dieselbe hervorspringende Steinplatte, welche zum Schutz gegen Regen u. zugleich zur Verzierung dient. Auf Bewährungsmauern erhalten die D-n nach beiden Seiten Abfall, od. werden an dem einen Ende erhöht aufgemauert.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 785.
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