Schloß [3]

[295] Schloß (in anderer Bedeutung), 1) (Schnecke), der Knoten, welcher mit den Faschinenbändern geschlungen wird; 2) (Böttch.), so v.w. Kerbe; 3) so v.w. Eisbeine; 4) bei Pferden das Ende der Nase; 5) (Jagdw.), so v.w. Schloßtritt; 6) bei Thieren, bes. bei Wild der Zusammenstoß der Hüftknochen durch einen Knorpel verbunden; 7) die Reihen Mauersteine, welche das Gewölbe über dem Feuerloche des Brennofens schließen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 295.
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