Bund der Industriellen

[598] Bund der Industriellen, eine 27. Nov. 1895 ins Leben gerufene Vereinigung von Industriellen zwecks Wahrung der gemeinsamen Interessen der deutschen Industrie mit dem Sitz in Berlin und zurzeit 4000 Mitgliedern. Zu seinen ständigen Einrichtungen gehören: die Zentralstelle zur Handhabung des Gesetzes gegen den unlautern Wettbewerb, die Bundesstelle zur Vorbereitung neuer Handelsverträge und das industrielle Schiedsgericht. Die Generalversammlung findet jährlich im Oktober statt; ihre Verhandlungen sind in den »Jahresberichten« niedergelegt. Der B. hat hisher eine sehr rege Tätigkeit entfaltet. Seit 1899 gibt er ein eignes Organ: »Hand in Hand«, heraus.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 598.
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