Der Congreß

[236] Der Congreß (a. d. Lat.) heißt eigentlich jede Zusammenkunft; dann aber auch eine Zusammenkunft von Ministern mehrerer Mächte, welche im Streit begriffen sind, um diesen dabei auszugleichen. Man hat neuerlich das große Schauspiel mehrerer solcher Staatszusammenkünfte gesehen, welche von gekrönten Häuptern in Person, theils um ihre Streitigkeiten mit einander selbst auszugleichen (z. B. den Convent des russischen und französischen Kaisers und Königs von Preußen auf dem Niemen), theils um über allgemeine Angelegenheiten einen Beschluß zu fassen (wie der berühmte Convent zu Erfurt im Jahre 1808 war) veranstaltet werden.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 236.
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