Wiener Congress

[721] Wiener Congress. Zufolge des ersten Friedens von Paris sollte zwei Monate nach dessen Abschlusse, der am 30. Mai 1814 erfolgte, in Wien ein Congreß eröffnet werden, um die gegenseitigen Verhältnisse der europ. Staaten neu zu ordnen. Nach dem ersten geheimen Artikel desselben Friedens war jedoch sein Zweck nur, diesen Frieden und die vorher seit dem 26. Febr. 1813 zwischen den Verbündeten errichteten einzelnen Verträge zur Ausführung zu bringen Der Beginn des Congresses zog sich indeß über die anberaumte Zeit hinaus und zu Ende Sept. erst trafen die Fürsten, von welchen die Kaiser von Östreich und von Rußland, die Könige von Preußen, Dänemark, Baiern und Würtemberg, der Kurfürst von Hessen, die Großherzoge von Baden und von Sachsen-Weimar u. A. persönlich anwesend waren, und ihre Minister und Bevollmächtigten in Wien ein. Die vornehmsten der daselbst versammelten Staatsmänner waren: Fürst Metternich und Freiherr von Wessenberg für Östreich; Fürst Rasumowski, die Grafen Stackelberg und Nesselrode für Rußland; Lord Castlereagh, Herzog Wellington, Lord Cathcart, Clancarty und Stewart für Großbritannien; Fürst Hardenberg und W. von Humboldt für Preußen; Fürst Wrede und Graf Rechberg für Baiern; Graf Münster für Hanover; Fürst Talleyrand, von Dalberg für Frankreich; der Cardinal Consalvi vom Papste, die Gesandten von Spanien, Portugal, Sardinien u.s.w. Unterm 8. Oct. 1814 erließen hierauf die Mächte, welche den pariser Frieden unterzeichnet hatten, durch ihre Bevollmächtigten eine Erklärung, zufolge welcher der Congreß erst dann eröffnet werden sollte. wenn die Hauptfragen gehörig vorbereitet sein würden. Daraus sah man denn, daß unter den Verbündeten die darüber vermuthete Einigkeit nicht [721] herrsche und daß auch Frankreich an den Verhandlungen wesentlichen Theil nehmen werde. Der üble Eindruck, welchen dies besonders in Deutschland machte, bewirkte jedoch mit die beschleunigte Eröffnung des Congresses am 1. Nov., obgleich weder über die Entschädigung Preußens noch die künftige Verfassung Deutschlands ein vorläufiger Beschluß hatte zu Stande gebracht werden können. Der östr. Kaiser hatte namentlich bei Gelegenheit der von England angeregten Herstellung des deutschen Reiches die deutsche Kaiserwürde bestimmt abgelehnt. Auch über die Form allgemeiner Verhandlungen kam eine Vereinbarung nicht zu Stande und die fünf Mächte Östreich, Preußen, England, Frankreich, Rußland bildeten daher unter dem Vorsitze des Fürsten Metternich für europ. Angelegenheiten einen engern Verein, zu welchem in besondern Fällen noch die Bevollmächtigten von Portugal, Spanien und Schweden gezogen wurden. Die deutschen Angelegenheiten wurden anfänglich blos von Östreich, Preußen, Baiern, Hanover und Würtemberg geleitet; allein die Abgeordneten der kleinern deutschen Staaten schlossen sich nun so eng aneinander, daß sie größere Berücksichtigung erlangten und im Febr. 1815 mit zu den Verhandlungen gezogen wurden. Hinsichtlich der deutschen Angelegenheiten erhoben sich besonders durch die Anmaßung Rußlands ernste Schwierigkeiten, welches für sich das ganze Herzogthum Warschau foderte, obgleich es früher nur einen kleinen Theil davon besessen und andere Gebietsverluste nicht erlitten hatte. Dadurch ging von der Preußen bestimmten Gebietsentschädigung so viel. verloren, daß die ihm zugedachten Länder am Rhein es nicht befriedigen konnten und es nun im Einverständniß mit Rußland noch das Königreich Sachsen verlangte. Die Verhandlung deshalb und wegen Polen nahmen eine solche Wendung, daß Östreich, Frankreich und England ein geheimes Schutzbündniß im Jan. 1815 deshalb abschlossen. Indessen wurde bald von beiden Seiten etwas nachgegeben, und am Ende war es Napoleon's Wiederkehr von der Insel Elba, welche die Sonderinteressen plötzlich in den Hintergrund treten ließ und den Abschluß der von Östreich, Preußen, Rußland, England, Frankreich, Spanien, Portugal und Schweden unterzeichneten, 121 Artikel enthaltenden wiener Congreßacte am 9. Jun. 1815 bewirkte, von welcher auch die am 8. Jun. abgeschlossene deutsche Bundesacte (s. Deutschland) einen Theil ausmacht. Preußen bekam, weil es die 1806 besessenen Länder nicht wieder erhalten konnte, ja noch Abtretungen an Hanover (Ostfriesland, Hildesheim) machte, das Großherzogthum Posen, die Hälfte des (anfangs ganz in Anspruch genommenen) Königreichs Sachsen (dessen König einen Staat mit katholischen Einw. am Rheine erhalten sollte), schwed. Pommern, Kleve, Berg und die Länder am linken Rheinufer bis an die Saar, um dort gegen Frankreich eine starke Vormauer zu bilden. Auch die Entschädigung Baierns, welche in dem Vertrag von Ried ausbedungen war, durch den es den Verbündeten sich anschloß, für die an Östreich zurückzugebenden Gebiete war sehr schwierig und es erhielt endlich Würzburg, Aschaffenburg und das sogenannte Rheinbaiern am linken Rheinufer, ohne daß seine Ansprüche dadurch befriedigt worden waren. Östreich erhielt von ihm Tirol und Vorarlberg (mit Ausnahme des Amtes Weiler), Salzburg bis an die Salza, die 1809 verlorenen Theile des Inn- und Hausruckviertels zurück, sowie von Rußland den 1809 abgetretenen Theil von Ostgalizien, ferner Dalmatien mit Ragusa und dem Meerbusen von Cattaro, das Königreich Illyrien, das lombard.-venetian. Königreich mit dem Veltlin. Rußland bekam das Großherzogthum Warschau unter dem Namen eines Königreichs Polen (s.d.) und damit eine wichtige Vergrößerung seines Gebiets und besonders für Deutschland drohende Stellung, dessen Grenzen nach dieser Seite ganz ungesichert und von dem ein großer Theil der Ostseeküstenländer seinen Heeren gleichsam preisgegeben sind. An Schweden wurde Norwegen von Dänemarkabgetreten. welches dafür Sachsen-Lauenburg erhielt und wegen dieses Landes und Holstein dem deutschen Bunde beitrat. Holland und Belgien wurden zum Königreiche der Niederlande vereinigt, wobei ebenfalls die Herstellung einer festen Grenze wider Frankreich beabsichtigt war, und das niederländ. Großherzogthum zum deutschen Bunde gezogen. Hanover ward zum Königreiche erhoben und durch mehr Gebiet besser abgerundet; Großbritannien behielt Malta, das vor der Elbmündung liegende Helgoland, einige eroberte außereurop. Besitzungen und ward die Schutzmacht der Republik der ionischen Inseln. Das Herzogthum Genua (s.d.) wurde dem hergestellten Königreiche Sardinien zugetheilt, auch die schweiz. Angelegenheiten geordnet und die beständige Neutralität der Schweiz (s.d.) anerkannt In Italien wurden die anfänglich sehr verwickelten Verhältnisse durch König Murat's (s.d.) übereilte Feindseligkeiten gegen Östreich insofern vereinfacht, als nun die Herstellung des Königreichs beider Sicilien erfolgen konnte; außerdem wurden der Kirchenstaat, das Großherzogthum Toscana, Herzogthum Modena hergestellt, Parma und Piacenza der bisherigen Kaiserin von Frankreich, Maria Luise, Lucca der frühern Königin von Etrurien und span. Infantin Maria Luise zugetheilt. Krakau ward als freie Stadt unter den Schutz der drei Nachbarstaaten seines Gebiets gestellt, endlich wurde Deutschlands heutige Verfassung durch Stiftung des unauflöslichen deutschen Bundes am 8. Jun. 1815 begründet. (S. Deutschland.) Auf Veranlassung der ital. Staaten beschäftigte sich der Congreß mit einem Beschlusse über die Entfernung Napoleon's von der Insel Elba nach den Azoren oder St.-Helena, als man in Wien am 5. März Abends die Nachricht von dessen Rückkehr nach Frankreich erhielt. Talleyrand bewirkte nun die am 13. März wider ihn erlassene Achtserklärung, Östreich, Rußland, Preußen und England verbanden sich von neuem gegen Napoleon's Rückkehr auf den franz. Thron, und viele andere Staaten schlossen sich ihnen an. Gegenstände der Verhandlungen des Congresses waren auch der Sklavenhandel und die freie Schiffahrt auf dem Rheine, der Weser und Elbe (s.d.), deren Erledigung indeß, wie mehre andere Fragen, spätern Unterhandlungen vorbehalten wurde. Vergeblich hatte der Johanniterritterorden seine Herstellung vom Congresse erwartet, und der Papst protestirte sogar am 14. Jun. 1815 feierlich wider die Bestimmungen der Congreßacte, deren Originalurkunde im Archiv des kais. königl. Staatsraths zu Wien niedergelegt wurde, welche ihm Avignon und Venaissin, sowie der deutschen Kirche ihre verlorenen Besitzungen nicht zurückgaben. Bemerkenswerth war der wiener Congreß auch noch durch die glänzenden Hoffeste und den ungeheuern Aufwand, der ihn begleitete, obgleich die Länder der dort versammelten Fürsten sämmtlich vom Kriege betroffen worden waren, und [722] dem östr. Hofe allein soll er 30 Mill. Gulden gekostet haben. Die Zeit hat indessen manche seiner wichtigsten Bestimmungen schon unhaltbar erwiesen und andere nicht verwirklicht. Die Vereinigung Belgiens mit Holland hat aufgehört; Polen ist nur noch eine russ. Provinz ohne jene vom Lord Castlereagh verlangte, vom Kaiser Alexander zugestandene, eigne Verfassung; in Deutschland sind gar viele, von der Bundesverfassung erwartete Vortheile noch unerfüllt.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 721-723.
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