Friede

[111] Friede ist sowol der dem Kriege entgegenstehende Zustand freundschaftlichen Verkehrs und gegenseitiger Anerkennung der Völker und Staaten untereinander, als namentlich der Vertrag, durch welchen nach vorangegangenem Kriege ein derartiger Zustand begründet und hergestellt wird. Der Friede wird eingeleitet, wenn entweder der Sieger ihn anbietet, oder wenn der Besiegte ihn nachsucht; zuweilen wird derselbe auch durch Ermattung beider kriegführenden Mächte oder durch ein neuerwachtes, beide gleich betreffendes Interesse eingeleitet. Nicht selten übernimmt eine dritte Macht im Einverständnisse zunächst mit einer der streitenden Mächte, oder weil ihr eignes Interesse durch den Krieg gefährdet ist, die Vermittelung des Friedens, indem sie Vergleichsvorschläge macht, oder es bietet eine dritte Macht ihre guten Dienste an, indem sie eine Zusammenkunft der Gesandten beider Mächte unter Vorsitz ihres eignen Gesandten veranlaßt. Sind die Verhältnisse der kriegführenden Staaten sehr verwickelt, so sind oft erst vorläufige Verabredungen zu treffen über die Bedingungen, unter denen ein Friede eingeleitet werden könne, über den Ort der Zusammenkunft der Gesandten, über die Art, wie sie zu empfangen, über Foderungen, die unbedingt zu gewähren, ehe von Unterhandlungen die Rede sein kann und dergl. Derartige vorläufige Verabredungen und Bedingungen werden Friedenspräliminarien und Präliminairbedingungen genannt. Um den Kriegszustand eher zu beenden, wird oft zunächst über die Hauptbedingungen ein Friede geschlossen – Präliminarfriede – dessen Bedingungen nachher in einem zweiten – Definitivfriede – bestätigt und in Bezug auf alle Einzelnheiten ausgeführt werden. – Das Friedensinstrument, über welches die Gesandten beider Theile übereingekommen sind, wird bis zu einer festgesetzten Frist dem Fürsten des Landes vorgelegt, von diesem bestätigt, ratificirt, und zuletzt der Gegenpartei übergeben.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 111.
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