Ried [1]

[151] Ried, 1) ein mooriger Landstrich, bes. wenn er mit Schilf bewachsen ist; 2) so v.w. Rohr od. Schilf. Daher Riedanker, ein mit Schilf bewachsenes Deichufer; Riedbinder, Arbeiter, welche das Rohr schneiden u. zum Verkauf in Bündel binden; 3) jede Viehtrift, auch wenn sie hoch liegt; 4) so v.w. Geräumte; 5) (Riedblatt), so v.w. Blatt 6).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 151.
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