Luxus

[636] Luxus (lat.), 1) Aufwand für Wohlleben u. Pracht; 2) Aufwand für Dinge, welche nicht sowohl Annehmlichkeit od. Verschönerung befördern, sondern vielmehr ihren Werth durch ehren hohen Preis bekommen. Der L. kann sich in Nahrungsmitteln, Kleidung, Wohnung, Hausgeräthe etc. äußern. Es ist schwer, eine allgemein gültige Grenzlinie zwischen L. u. erlaubtem Aufwand, bes. mit Berücksichtigung der verschiedenen Stände, zu ziehen u. Luxusgesetze (wie sie schon bei den Römern [s. Sumtuargesetze] u. im 15. u. 16. Jahrh. auf den deutschen Reichstagen gegen mancherlei Aufwand, bes. in Kleidern, vorkommen) zur Beschränkung des L. zu geben, zumal da auch die Gegenstände des 8. einem beständigen Wechsel unterworfen sind u. die Erwerbsquellen einzelner Stände u. ganzer Volker sich ändern, u. ferner zu berücksichtigen ist, daß eben durch den L. der industriellen Thätigkeit vielseitige Abzugsquellen eröffnet werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 636.
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