Zwinge

[773] Zwinge, 1) so v.w. Schraubzwinge; 2) ein Werkzeug, zwischen welchem zwei zusammengeleimte Stücken auf einige Zeit zusammengepreßt werden können; 3) ein metallener Ring od. Beschlag, welcher um den unteren Theil eines runden Gegenstandes gelegt wird, damit derselbe sich nicht so leicht abnutze, spalte od. zerspringe; beim Degen heißt er Ortband; 4) Werkzeug von Buchsbaum, womit die Sohlen am Rande krumm gebogen werden; 5) eine Schicht in einem Torflager.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 773.
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