Commis

[302] Commis (fr., spr. Kommih), 1) Handlungsgehülfe, der seine Lehrzeit überstanden hat u. Salaire bezieht; daher C. voyageur (spr. K. wojaschöhr), ein sein Handlungshaus auf Reisen vertretender Handlungsdiener (Geschäftsreisender); 2) Schreiber, der dem Schiffsvolke den Sold auszahlt, od. den Waarenverkauf besorgt (vgl. Cargadeurs); 3) in Frankreich ein von den Bureauchefs angenommener Unterbeamter, der willkührlich entlassen werden kann.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 302.
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