Posten

[431] Posten (v. ital. Posto), 1) eine Stelle od. ein Punkt, wo Jemand zu einer bestimmten Verrichtung angestellt wird; daher 2) ein Amt; 3) ein Punkt, wo eine Schildwache aufgestellt wird; dessen Verlassung od. Versäumung s. u. Militärverbrechen d); 4) diese Schildwache selbst, vgl. Feldwache; daher Postenkette, eine fortlaufende Reihe von Schildwachen, welche irgend einen Raum einschließen u. so nahe an einander stehen, daß Nichts, weder am Tage, noch in der Nacht, sich unbemerkt zwischen ihnen hindurch schleichen kann. Das Aufstellen solcher Truppen heißt Postiren; 5) jeder Terrainpunkt, welcher aus irgend einem Grunde festgehalten werden muß. Sie werden mit Truppen besetzt u. gehörig vertheidigt, auch wohl verschanzt, dann verschanzte P.; 6) so v.w. Summanden, s. Addiren; 7) einzelne Trompetermanieren, Formeln etc., welche ein Feldstück od. einen Ruf bilden; 8) nicht kalibermäßige Kugeln, größer als das gröbste Schrot, etwa von Erbsengröße, deren 4–6 zur Tödtung des größeren Wildes, z.B. der Rehe, in ein Gewehr geladen werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 431.
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