Schildwachen

[182] Schildwachen, 1) im Mittelalter die die Schilde od. Waffen einer ruhenden Abtheilung bewachenden Leute; 2) in der Garnison die einzelnen Posten der Wachen, entweder zur Sicherheit des zu bewachenden Gegenstandes od. als Ehrenposten. Eine besondere Instruction schreibt vor, was jede Schildwache zu thun hat. Sie dürfen sich nur 15 Schritt auf jeder Seite vom Posten entfernen, sich nicht setzen, noch das Gewehr aus der Hand legen, nichts auf dem Posten vornehmen, nicht schlafen, Tabak rauchen, plaudern. Honneurs machen sie dicht beim Schilderhause stehend; nach dem Zapfenstreich fallen diese weg. Vor Ronden u. dem Stabsoffizier du jour ruft die Schildwache vor Gewehr bei Nacht, vor anderen Stabsoffizieren auch bei Tage. Heraus! Entsteht Auflauf in ihrer Nähe, so melden sie dies schleunigst durch Zurufen dem nächsten Posten od. durch Schicken einer Person der nächsten Wache. Alle 2 Stunden, bei sehr strenger Kälte alle Stunden, erfolgt die Ablösung. Nach dem Zapfenstreiche wird Jedermann, welcher sich ihnen auf 15–20 Schritt nähert, angerufen; wird: Gut Freund! geantwortet, so läßt die Schildwache den Kommenden passiren; erfolgt die Antwort: Patrouille, so läßt die Schildwache einen Mann vortreten u. fordert die Losung od. das Feldgeschrei ab; geht der Kommende ohne zu antworten auf die Schildwache los od. verfährt er sonst feindlich gegen sie, so hat diese das Recht, sich ihrer Waffen gegen ihn zu bedienen u. ihn im Nothfall niederzustoßen. Beleidigungen einer Schildwache durch Schimpfen od. Thätlichkeiten werden als Beleidigungen der höchsten Staatsgewalt, in deren Namen die Schildwache dasteht, bestraft.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 182.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: