Wache

[719] Wache, 1) das thätige, rege Aufmerken, zunächst das Nichtschlafen, um etwas in Obacht zu nehmen u. für dessen Sicherheit zu sorgen; 2) Personen, welche für eine gewisse Zeit dazu bestimmt sind, etwas in Aufsicht u. Schutz zunehmen, vor einem Angriff od. sonst zu bewahren. Meist sind es Soldaten, od. Polizeipersonen, od. hierzu bewaffnete Bürger, welche solche W-n verrichten; vgl. Wachfrohne. Die militärischen W-n sind entweder Kriegs- od. Friedenswachen. Zu den Kriegswachen gehören: Feld-, Piket-, Cantonnements-, Lager- (Fahnen-, Brand-, Stall-), Schanzen-, Tranchée- (Laufgraben-) u. Außenwachen. Jede W. setzt Schildwachen (Posten) aus u. verrichtet den Patrouillendienst. Die Posten werden alle zwei Stunden, in sehr harten Wintern öfter abgelöst. Zu den Friedenswachen gehören zunächst die Garnisonwachen, welche aber, wenn sie z.B. in einer belagerten Stadt od. in der Nähe des Feindes gethan werden, zu Kriegswachen werden. Die Garnisonwachen sind Haupt-, Thor-, Nebenwachen theils in, theils vor der Stadt, u. Stallwachen für Cavallerie u. Artillerie. Auch Ehrenwachen, welche bei besonderen Gelegenheiten vor die Quartiere fürstlicher Personen gesetzt werden, gehören hierher; sie bestehen meist aus 50–100 Mann mit mehren Offizieren. Die Vorschriften für Garnisonwachen sind in besonderen Wachreglements od. Wachinstructionen enthalten, welche sich auf jeder W. befinden u. auch die Instruction für jeden einzelnen Posten enthalten. Besondere Instruktionen ertheilt der Kommandant durch den Platzmajor mündlich. Jede W. wird von einem Offizier od. Unteroffizier od. Gefreiten befehligt. Bei der Ablösung einer W. marschirt die alle W. auf die neue mit Rechts- od. Linksum zu u. macht vor derselben Front, beide Wachcommandeure übergeben sich dann gegenseitig die W. u. machen hierauf Rechtsum, worauf die neue W. zweimal links abschwenkt u. hinter die Gewehrmieken marschirt, die alte aber sich aus denselben herauszieht u. neben der neuen W. od. vor derselben aufstellt. Nach der Ablösung senden sämmtliche W-n einen schriftlichen, vom Wachcommandanten unterschriebenen Wachrapport, sowie den Postenzettel, worauf die verschiedenen Posten verzeichnet sind, an die Hauptwache, wo diese Rapports in dem Hauptrapport vereint u. dem Commandanten, Major du jour, Regimentscommandeur etc. zugesendet werden. Dies wiederholt sich Abends um 7 Uhr u. Morgens um 8 Uhr, wo einpassirte Commandos u. wichtige Personen, stattgefundene Arrestationen, Unglücksfälle etc. schriftlich angezeigt, sonst aber: auf W. u. Posten befindet sich nichts Neues, mündlich gemeldet wird. Die W. enthält so viel mal drei Mann, als sie Posten zu beziehen hat, u. bei größeren W-n einen Mann (Calefactor) zum Besorgen des Lichts, Holzes u. der sonstigen Dienste, einen Gefreiten zum Melden u. Führen von Patrouillen. Zu Nachtwachen wird die W. Abends verstärkt; jede Nachtpost steht zwei Stunden, hat aber gewöhnlich nur zwei Stunden Ruhe. Von der W. geht das Schlagen des Zapfenstreichs (bei der Cavallerie das Blasen der Retraite) u. der Reveille aus. Die W-n treten ins Gewehr, um Honneurs zu erweisen, od. wenn sich stärkere Abtheilungen nahen. Ronden (s.d.) visitiren die W-n; vor den Ronden wird herausgerufen, ein Unteroffizier u. zwei Mann gehen zum Examiniren vor; findet sie die Ronde richtig, so avancirt die Ronde, die W. präsentirt u. der Rondeoffizier gibt die Losung u. empfängt die Parole. Patrouillen von 2–3 Mann haben von zwei zu zwei Stunden die Posten zu visitiren. – Bei den Römern bestand in der bestimmten u. streng geordneten Beobachtung der W-n im Innern des Lagers u. nach außen die specielle Lagerdisciplin. Die W-n nach außen, Stationes, versahen[719] eine Cohorte Fußvolk u. eine Turme Reiter an jedem Thor des Lagers (s.d.), sowie eine Anzahl Veliten u. Bundesgenossentruppen; die ganze Länge des Walles wurde von den Veliten bewacht. Bei Nacht lagen die Veliten vor dem Lager u. standen die Reiter außerhalb der Thore. Die Ablösung der Thorwache geschah um Mittag. Im Innern hießen die Tagwachen Excubiae, die Nachtwachen Vigiliae, letztere standen von Abends 6 Uhr bis Morgens 6 Uhr, in vier Abtheilungen zu je drei Stunden, welche nach der Wasseruhr berechnet wurden. Diesen Innerwachdienst hatten die Hastaten u. Principes, während die Triarier die Pferde der Reiterei beaufsichtigten u. die Ehrenwache vor dem Feldherrnzelte leisteten. Das Zeichen zum Aufziehen u. Ablösen der W. wurde mit der Trompete gegeben. Die auf die Nachtwache aufziehende Abtheilung erhielt ein Täfelchen (Tesella), bezeichnet mit dem Namen der Abtheilung u. der Wachzeit, welches bei der Visitation (Circuitio) den Visitatoren (Circuitores) abgegeben werden mußte. Das Geschäft der Visitation hatten früher täglich vier Reiter der Legion, zur Kaiserzeit die Centurionen. Hatte sich eine W. von ihrem Posten entfernt od. war sie eingeschlafen, so wurde die Pflichtverletzung vor Zeugen aufgenommen u. der Schuldige mit dem Fustuarium, welches in Stockschlägen u. Steinigen bis auf den Tod bestand, bestraft. Eine Strafe für geringere Vergehen bestand auch darin, daß der Sträfling den Wachdienst ohne militärische Kleidung od. barfuß verrichten mußte. 3) so v.w. Schildwache; 4) auf Schiffen die Mannschaft, welche W. hat, u. der Zeitraum, während dessen die eine Hälfte der Mannschaft auf dem Verdeck bleibt u. den Dienst verrichtet, während die andere ausruht. Die W. befehligt ein Lieutenant, auf Kauffahrteischiffen der Schiffer u. Steuermann abwechselnd. Die Ablösung erfolgt alle 4 Stunden auf ein Zeichen mit der Glocke. Auf deutschen Schiffen heißt die W. von Mittag bis 4 Uhr Nachmittags die Nachmittagswache, von 4–8 Uhr der Plattfuß, von 8 Uhr Abends bis Mitternacht die erste W., von Mitternacht bis 4 Uhr Morgens die Hundewache, von 4 Uhr Morgens bis 8 Uhr die Tagwache (Morgenwache), von 8 Uhr bis Mittag die Vormittagswache; 5) der Ort, wo W. gehalten wird; 6) (Wachhaus). Haus, wo sich die Personen, welche abwechselnd wachen, versammeln u. aufhalten; bes. Hauptwache, ein Gebäude in einer Stadt od. Festung, der stärksten W. in derselben zum Aufenthalt bestimmt, meist auf einem freien Platze erbaut, wo sich Raum zum Aufziehen u. Ablösen der W. befindet. Eine solche W. ist mit einem hervorspringenden Dache od. einem Bogengang versehen, worunter die Mannschaft ihre Gewehre aufhängen kann, u. hat ein großes Zimmer (Wachstube) mit Pritschen für die Mannschaft u. ein kleineres für den wachhabenden Offizier. Vor dem Wachhaus sind Mieken für die Gewehre aufgestellt. Außerdem muß noch ein Behältniß für die Arrestanten vorhanden sein.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 719-720.
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