Ablösen

[40] Ablösen u. Ablösung, 1) durch Bezahlen etwas erhalten, z.B. Ablösung eines Pfandes, od. eine, unter der Bedingung verkaufte Sache, daß man sie gegen Erlegung des Kaufgeldes zurückerhalte; Ablösung eines Urtheils, die Bezahlung der dafür erwachsenen Kosten, um es dann bekannt gemacht zu erhalten; Ablösliche Zinsen, Grundzins, der durch ein Äquivalent, welches dem Capitalertrag ungefähr gleichkommt, auf einmal abgetragen werden kann; 2) sich von etwas frei machen, z.B. von Lasten u. a. Verbindlichkeiten, s. Ablösung der Grundlasten; 3) durch Andere ersetzen, z.B. die auf der Wache stehenden Soldaten, s. Wache; die Mannschaft, welche eine andere ablöst, heißt auch die Ablösung. 4) beim Tirailliren Signal, daß die ausgeschwärmte Abtheilung zurückgehe u. durch eine andere aus dem Soutien der fechtenden Truppe ersetzt werden soll; 5) so v.w. Abschneiden, so beim Zerlegen des Wildes; 6) (Chir.), Ablösung eines Gliedes, so v.w. Amputation; 7) (Bergb.), von einem Gange, sich von dem Nebengestein trennen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 40.
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