Verbindlichkeit

[449] Verbindlichkeit (lat. Obligatio), 1) die entweder aus einem Contract (s.d.) od. einem Delict (s.d.) od. auch unmittelbar aus gesetzlicher Vorschrift stammende persönliche Verpflichtung, etwas zu thun, zu geben, zu leisten od. auch nur zu unterlassen. Gegenüber jeder V. steht als Correlat das Recht eines Anderen, von dem Verpflichteten die fragliche Handlung od. Unterlassung verlangen zu können; s.u. Obligation; 2) eine Handlung, wodurch eine moralische Nöthigung zu einer Gegenleistung entsteht, u. diese Nöthigung selbst.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 449.
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