Laufgraben

[161] Laufgraben, 1) die Arbeiten, durch welche bei einer Belagerung die Belagerten gedeckt werden; s.u. Festungskrieg I. E) Bb) a); 2) in Schiffen ein etwa 3 Fuß breiter Gang auf der Kuhbrücke, im Raume rund um die innern Seiten des Schiffes, wo sich während des Gefechts der Zimmermann sammt Gehülfen befindet, um die Lecke zu verstopfen; 3) L. eines Branders, Leitrinnen desselben; 4) Verbesserung schlecht gearbeiteter Windladen (s.u. Orgel), wodurch der durchstreichende Wind durch angebrachte Höhlungen in den Windladen gleichmäßig vertheilt wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 161.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: