Kuhbrücke

[878] Kuhbrücke, 1) im untern Schiffe ein leichtes Deck unterhalb der letzten Batterie; da es sich schon unter der Wasserlinie befindet, so trägt es keine Batterie, sondern dient als Aufenthaltsort für die Mannschaft u. zur Stauung des Proviantes u. des Reservegutes; 2) Verdeck, das zwischen dem Back u. dem großen Mast von dem vorräthigen Rundholze gemacht wird, um die im Schiffe befindlichen Boote u. kleinen Fahrzeuge darauf zu setzen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 878.
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