Deck

[782] Deck (Verdeck, Seew.), 1) die horizontalliegende Plankenbedeckung der Schiffsräume, s. Deckbalken 2) u. Deckplanken. Eine Erhöhung in der Mitte (Spring) soll das Wasser ableiten, wozu noch Wassergänge angebracht sind; zugleich soll der Spring das Zurücklaufen der auf dem D. stehenden Kanonen hindern. Die ältesten Schiffe hatten blos 1 D.; nachher als die Schiffe grösser wurden, erhielten sie mehrere D-e, gleichsam Stockwerke, über einander, daher Zwei-, Dreidecker etc. (Biremen, Triremen etc.). Wenn man vom D. ohne nähere Bezeichnung spricht, so ist darunter immer das oberste D. (Verdeck) verstanden, welches, vom Bord umgeben, gegen Wind u. Wetter nicht od. nur durch Zeltdächec von Segeltuch geschützt ist. Man theilt dasselbe in Hinter- u. Vorderdeck, Peid, Theile vom Hauptmast od. der Mitte des Schiffes gerechnet. Das erste D. liegt dann gleich über den Raume, u. hat das zweite, auch wohl ein drittes D. (halbirte Schanze, vorn angebracht Back), nach Verschiedenheit der Größe der Schiff über sich. Unter Zwischendeck versteht man gewöhnlich den über dem untersten D. befindlicher Schiffsraum, für welchen bei Passagierschiffen ein geringeres Überfahrtsgeld gezahlt wird, während in dem über dem zweiten D. befindlichen Schiffsraum elegantere u. höhere Kajüten für ein feineres [782] Publicum eingerichtet sind. Schiffe mit 1 D. haben hinten ein halbes D. (Quarterdeck), welches als Kajüte u. zur Wohnung der Schiffsmannschaft dient. Geht das D. ununterbrochen von vorn bis hinten, so heißtes ein glattes D.; das Gegentheil, wo z.B. das Drittheil des Schiffes etwas erhöht ist, ist ein gebrochenes D; das D. der großen Schanze bis zur Hütte; Loses D., welches abgenommen werden kann, auf kleinen Fahrzeugen, um gegen die über Bord schlagenden Wellen zu schützen. Die auf dem D. lagernden Frachtgüter heißen Decklast. Es sind dies entweder solche Waaren, welche gefährlicher Natur sind, wie Vitriol u. dgl., od. solche, welche vom Wetter keinen Schaden nehmen, wie Holz, auch Baumwolle, die man des billigeren Frachtsatzes wegen nicht in die unteren Schiffsräume bringt. Es ist fast überall Brauch, daß Decklast nur für Totalverlust des Schiffes versichert werden kann, weil der Schiffer im Nothfall dieselbe zuerst über Bord wirst, um das Schiff zu erleichtern u. selbst bei Totalverlust zahlt der Versicherer nichts für die Decklast, wenn dieselbe bereits vor Untergang des Schiffes geworfen od. bespült wurde. 2) Die Schanze auf dem Hintertheile des Schiffes.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 782-783.
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