Lieutenant

[370] Lieutenant (v. fr., spr. Liöht'nang), im Deutschen gewöhnlich Leutnant gesprochen; 1) Stellvertreter von Jemand, bes. wenn derselbe eine öffentliche Function bekleidet; so: L. du roi, Stellvertreter des Königs; früher in den französischen Provinzen die mit der höchsten Gewalt bekleideten Gouverneure, später der Chef der Armeepolizei, welcher das Hauptquartier begleitete; Generallieutenant, ursprünglich eine Person, welche die Stelle des commandirenden Generals versieht. L. civil, Beamter des Königs, unmittelbar unter ihm in einem bestimmten Civilzweig. L. général du royaume, Regent im Namen des Königs, wie Ludwig Philipp in den ersten Tagen der Revolution. 2) der Stellvertreter eines Capitäns; meist deren zwei, drei, vier od. fünf bei jeder Compagnie; der erste derselben, der besonders patentisirt ist, heißt Ober- (Premier-) Lieutenant, od. auch L. ohne besonderen Zusatz, die übrigen Unter- (Second-, Sous-) Lieutenants. Sie unterstützen die Capitäns bei der Compagnie, auch sind ihnen eigene Theile der Compagnie (Inspectionen) untergeben, die sie speciell im Auge behalten müssen. 3) Bei der Marine der Offizier nach dem Capitän; wie aber die Schiffscapitäns, so nehmen auch die L-s einen höheren Rang ein, als die L-s der Landarmee; in Flotten, wo die Schiffscapitäns den Generalmajors der Landarmee gleich stehen, sind die ersten Schiffslieutenants mit den Obersten od. Oberstlieutenants, die zweiten den Majors od. Capitäns der Landarmee gleich, u. bei Flotten, wo die Schiffscapitäns den Obersten od. auch den Majors gleich stehen, rangiren die ersten L-s mit den Majors od. auch mit den Capitäns der Armee, die zweiten noch niedriger.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 370.
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