Plattfuß

[201] Plattfuß, 1) der untere Theil der Füße, auf welchem der Mensch im Stehen u. Gehen wirklich fußt u. auftritt. Plattfußbänder, die Bänder, welche die Knochen zusammenhalten, woraus der P. besteht. Plattfußknochen, diese einzelnen Knochen selbst, von der Ferse an bis zu den Zehen mit Einschluß der Zehenglieder; 2) eine Art Klumpfüße, s.d. e); 3) bei den Holländern, Dänen u. Schweden die Schiffswache zwischen 6 u. 8 Uhr des Abends.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 201.
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