Vigilĭae

[582] Vigilĭae (lat., Vigilien), 1) (röm. Ant.), die Nachtwachen im Lager, zum Unterschied von Tagwachen (Excubiae); jede Nacht hatte vier V., jede hielt drei Stunden, welche aber von verschiedener Dauer waren, nach der größeren od. geringeren Länge der Nächte. Aus dem Lager kam der Gebrauch auch nach Rom. 2) (Kirchw.), in den ältesten Zeiten Andachtsübungen der Priester u. des Volkes in der Kirche in den Nächten vor hohen Festen. Die Inconvenienzen eines solchen Gottesdienstes veranlaßten bald dessen Abschaffung, so daß jetzt V. blos eine, Tags vorher Seitens der Priester bei der Messe u. dem Breviergebete abzuhaltende Vorfeier hoher Feste sind, womit zuweilen auch Fasten (Vigilienfasten) verbunden ist, z.B. an den Tagen Vor Pfingsten, Petrus u. Paulus, Maria Himmelfahrt, Matthäus, Allerheiligen u. Weihnachten. Andere Feste mit V. sind: Thomas, Epiphania, Matthias, Christi Himmelfahrt, Johannes der Täufer, Jacobus, Laurentius, Bartholomäus, Simon u. Juda u. Andreas.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 582.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: