Platzmajor

[204] Platzmajor, der Offizier in einer Festung od. großen Stadt, welcher den täglichen Garnisondienst der Truppen besorgt u. daher stets eine genaue Berechnung der Stärke der Besatzung u. der Folgereihe der Offiziere führt. Er ist gewöhnlich Hauptmann, nur in großen Städten bisweilen ein Stabsoffizier, welcher zugleich auch die Staatsgefangenen u. arretirten Soldaten unter seiner Oberaufsicht hat.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 204.
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