Hauptmann [1]

[95] Hauptmann, 1) der Vorgesetzte über eine gewisse Anzahl Personen od. einen District; vgl. Amtshauptmann; 2) Anführer eines Truppentheils, daher bes. ehedem 3) (Fe ld-H.), so v.w. Feldherr; 4) jetzt gewöhnlich so v.w. Capitän, d.h. also die oberste Charge der Subalternoffiziere. Eigentlich commandirt der H. eine Compagnie od. Batterie, doch sind auch viele Hauptleute im Generalstab, Ingenieurcorps, der Adjutantur etc., welche keine Compagnien haben, wie denn wieder zuweilen Lieutenants das Compagniecommando völlig übertragen ist. Hauptleute erster, zweiter Klasse etc. bezeichnet nur eine mit dem Dienstalter herbeigeführte Verschiedenheit des Gehaltes, nicht aber des Ranges. Sonst, wo die Stabsoffiziere Compagnien hatten u. die Einkünfte davon bezogen, hatte man besondere Hauptleute, die deren Compagnien führten (Stabscapitäns); sie waren die jüngsten Hauptleute u. erhielten weniger Sold.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 95.
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