Hauptmann [1]

[878] Hauptmann, der Vorgesetzte einer Anzahl Männer oder eines Bezirks (Amts-, Kreishauptmann); dann militärischer Offiziergrad (franz. Capitaine) zwischen Subaltern- und Stabsoffizieren, meist Befehlshaber (Chef) einer Kompagnie oder Batterie. Die Hauptleute zerfallen in zwei Gehaltsklassen, das Aufrücken erfolgt nach Patent. Der Kapitän-Leutnant der Marine hat Hauptmannsrang. Vgl. Offizier, Rittmeister und Stabskapitän. Über den H. der Landsknechte s. d.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 878-879.
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878 | 879
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