Leutnant

[482] Leutnant (franz. lieutenant, v. ital. luogotenente, »Stellvertreter«, abgeleitet), im Mittelalter der vom Hauptmann gewählte Stellvertreter desselben. L. des Königs (lieutenant du roi) hieß in Frankreich der Statthalter, als Stellvertreter des Königs. Lieutenant civil, Titel des stellvertretenden Ziviloberrichters von Paris (du Châtelet); lieutenant criminel, Kriminalrichter; lieutenant du prévôt de Paris, Stellvertreter des obersten Kriminalrichters von Paris, mit der ungefähren Funktion des heutigen Polizeipräfekten. Lieutenant des maréchaux de France, ehemals Titel des Vorsitzenden des militärischen Ehrengerichts. Lieutenant de louveterie (L. des Wolfsjägermeisters), Titel derjenigen, die gegen die Erlangung eines ausgedehntern Jagdrechts die Verpflichtung übernommen hatten, das zur Wolfsjagd erforderliche Gerät auf eigne Kosten anzuschaffen und zu unterhalten. Lord-Lieutenant (spr. lefténnent. »Lord-Statthalter«) ist in England der Titel des obersten Verwaltungsbeamten und Milizkommandanten einer Grafschaft sowie des Statthalters (Vizekönigs) von Irland. – In den spätern Offizierkorps rangierte der L. wie jetzt nach dem Hauptmann oder Rittmeister. 1672 erhielt in Frankreich jede Kompanie[482] noch einen Sekond- oder Sousleutnant, was die andern Heere nachahmten. In der deutschen Armee steht bei jeder Kompanie, bez. Eskadron oder Batterie ein Oberleutnant und mehrere Leutnants. Die Marine hat »Oberleutnants zur See« und »Leutnants zur See«, entsprechend dem Range des Oberleutnants und Leutnants der Landarmee.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 482-483.
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