Kompanīe

[339] Kompanīe (franz. compagnie), Gesellschaft, Genossenschaft; insbes. Bezeichnung für Handelsgesellschaft, die in Firmen häufig gebraucht wird (X. u. Komp.). – Militärisch ist K. die kleinste taktische und Verwaltungsabteilung der Fußtruppen, der Eskadron und Batterie (s. d.) entsprechend. Der für die Ausbildung und Disziplin verantwortliche Führer der K. ist der Hauptmann (Kompaniechef), Kompanieoffiziere sind 1 Oberleutnant, 2 oder mehr Leutnants. Die Friedensstärke richtet sich nach dem Etat (Bataillon mit niedrigem Etat 22 Offiziere, 570 Mann, mit hohem 22,640). Die Kriegsstärke ist gegen 250 Mann. Taktisch gliedert sich die K. in 3 (in andern Heeren auch 4) Züge, für den innern Dienst in Korporalschaften und Inspektionen unter Unteroffizieren, bez. Offizieren. Das Wort K. stammt aus dem 17. Jahrhundert und entsprach dem Fähnlein der Landsknechte (s. d.) Vgl. »Exerzier-Reglement für die Infanterie« (Berl. 1889); Schumann, Ratgeber für den Kompaniechef (das. 1899); v. Kietzell, Die Unterführer der Kompanie (das. 1903); v. Wedel, Der Kompaniechef (das. 1904); v. Falkenhausen, Ausbildung für den Krieg (das. 1902–04, 2 Tle.); v. Meerscheidt-Hüllessem, Die Ausbildung der Infanterie (das. 1904, 2 Tle.). – In Großbritannien wurden 1905 Versuche mit Zusammenstellung zweier Kompanien zu einer Doppelkompanie gemacht, deren Stärke, da das englische Bataillon 8 Kompanien von niedrigerm Etat als die deutschen hat, der der deutschen K. in Frieden und Krieg ungefähr gleichkommen wird.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 339.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: