Grafschaft

[213] Grafschaft war ursprünglich der Bezirk, dem ein Graf als Richter vorstand; dann das reichsunmittelbare Besitztum und später die Standesherrschaft eines Grafen (s. Graf); auch (county) Bezeichnung der Provinzen in Großbritannien und den Vereinigten Staaten von Amerika.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 213.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Empfehlung
Durchsuchen Sie auch contumax.org:
Empfehlung

Woeste, Friedrich

Volksüberlieferungen in der Grafschaft Mark

Volksüberlieferungen in der Grafschaft Mark
Schulten Frank, 3932961595, 19,90 €.
Wissen aus alter Zeit: Zauber- und Segensprüche; Trink- und Wiegenlieder; jahreszeitliche Bräuche; Abzählreime; Mythen; Sagen; Märchen; Fabeln; ... weiterlesen
Bookmarks
delicious wong linkarena google