Statthalter

[869] Statthalter, derjenige, der die Stelle des Landesherrn oder der höchsten Obrigkeit in einem Land oder einer Provinz vertritt, so in Elsaß-Lothringen der an der Spitze der Staatsverwaltung stehende höchste Beamte; (stadhouder) ehemals in den Vereinigten Niederlanden Titel der Prinzen von Oranien, denen nach der Losreißung von Spanien ein Teil der königlichen Rechte, namentlich der Oberbefehl über die Kriegsmacht zu Lande und zur See übertragen wurde; in Österreich Amtstitel des obersten Verwaltungsbeamten einzelner Kronländer (Statthaltereien), s. Landesbehörden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 869.
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