Statthalter, der

[306] Der Statthalter, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Statthalterinn. 1. Überhaupt, eine jede Person, welche einer andern Statt oder Stelle vertritt; im mittlern Lat. Lociservator, Locumtenes, Franz. Lieutenant; in welcher weitern Bedeutung es doch nur noch in einigen Fällen gebraucht wird. Bey dem kaiserlichen Landgerichte in Schwaben heißt derjenige, der des Landrichters Stelle vertritt, dessen Statthalter. In Pommern wird ein Verwalter auf adelichen Gütern, der des Eigenthümers Stelle in der Aufsicht über die ökonomische Verwaltung vertritt, und der in Meißen ein Hofmeister heißt, Statthalter genannt; und so noch in einigen andern Fällen mehr. Am üblichsten ist es, 2. in engerer und vorzüglicher Bedeutung, derjenige, welcher des Landesherren oder der höchsten Obrigkeit Stelle in einem Lande oder in einer Provinz vertritt, und welchen man mit ausländischen Wörtern auch einen Vice-König, wenn die höchste Landesobrigkeit ein König ist, noch häufiger aber einen Gouverneur zu nennen pflegt. Zum Statthalter ließ der König hinter ihm den Fürsten Andronicum, 2 Maccab. 4, 31. Im neuen Testamente gebraucht Luther dafür das noch Oberdeutsche Landpfleger. Der Statthalter in den vereinigten Niederlanden, bekleidet eine beynahe königliche Würde, und vertritt die Stelle der General-Staaten in einigen Stücken, besonders im Kriege.

Anm. Im Schwed. Ståthållare. Es ist von Statt, Stelle, und wird daher von einigen irrig Stadthalter geschrieben. So fern ein Statthalter zum Zeichen seiner Würde in manchen Fällen einen Stab träget, heißt derselbe in einigen Oberdeutschen Gegenden auch Stabhalter, S. dieses Wort. Im Schwedischen, im Hollsteinischen, in Friesland u.s.f. ist für Statthalter auch Staller üblich, welches von vielen als eine Zusammenziehung des erstern angesehen wird. Siehe Staller.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 306.
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