Statthaft

[305] Statthaft, -er, -este, adj. & adv. 1. Was Statt haben, oder finden kann, d.i. eingeräumt, zugegeben, bewilliget, ingleichen gestattet werden kann; im Gegensatze des unstatthaft. Diese Entschuldigung ist nicht statthaft, kann nicht angenommen werden. Ein statthafter Beweis. 2. Rechtsbeständig, gültig, auch im Gegensatze des unstatthaft. Ein statthaftes Verfahren. Nieders. stede.

Anm. In beyden Bedeutungen ist es in den Kanzelleyen am üblichsten. In einigen Oberdeutschen Gegenden ist eine statthafte[305] Person, in mehr eigentlichem Verstande eine rathsfähige, welche zu einer Stelle im Rathe die nöthigen Eigenschaften hat.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 305-306.
Lizenz:
Faksimiles:
305 | 306
Kategorien: