Kronländer

[735] Kronländer, Bezeichnung für die Erbländer eines fürstlichen Hauses; namentlich in Österreich vor dem ungarischen Ausgleich Bezeichnung für die mit der Krone erblich verbundenen Länder: Böhmen, Mähren, Galizien, Kroatien, Slawonien u. Siebenbürgen. Die drei letztgenannten gehören jetzt zu Ungarn und werden mit diesem zusammen als die Länder der ungarischen Krone bezeichnet. Übrigens werden auch die verschiedenen Länder, die zu der österreichisch-ungarischen Monarchie gehören, schlechthin K. genannt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 735.
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