Kronkonzession

[735] Kronkonzession, im Orient Bezeichnung für ein zur Nutznießung an Untertanen überlassenes Krongut. Im Hinblick hierauf heißen auch die Zugeständnisse, die der Kaiser von China den einzelnen europäischen Großmächten in bezug auf die Benutzung des chinesischen Staatsgebietes gemacht hat, Kronkonzessionen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 735.
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