Monarchīe

[53] Monarchīe (griech., Monokratie, Ein- oder Alleinherrschaft), die Staatsform, nach der die Staatsgewalt einem einzelnen (dem Monarchen, Regenten, Souverän, Landesherrn) übertragen ist. Letzterer allein ist der Regierende, alle übrigen Staatsangehörigen sind Regierte, im Gegensatz zur Republik (s. d.), in der die Gesamtheit des Volkes als Souverän gedacht wird, dem die einzelnen als Regierte gegenüberstehen. Je nachdem die Krone mit einem bestimmten Fürstenhaus erblich verbunden[53] ist oder nicht, wird zwischen Erb- und Wahlmonarchie unterschieden. Daß erstere vor letzterer den Vorzug verdient, zeigt die Geschichte, namentlich des frühern Deutschen Reiches und des Königreichs Polen. Denn während durch die Erblichkeit der Krone die Stetigkeit der Regierung und des Staates selbst verbürgt ist, wird dessen Bestand in der Wahlmonarchie durch das unvermeidliche Zwischenreich, durch die Entfesselung der Leidenschaften der Masse und die Aufstachelung des Ehrgeizes der einzelnen bei der jeweiligen Wahl gefährdet, wie die Macht der Regierung durch die Zugeständnisse, zu denen sich der künftige Monarch seinen Wählern gegenüber bequemen muß, abgeschwächt zu werden pflegt. In den Erbmonarchien bestimmt sich die Thronfolge nach fester Ordnung, und zwar haben die meisten Staaten das Salische Gesetz (s. d.) angenommen, wonach nur der Mannesstamm zur Thronfolge berufen ist. Dabei ist das System der Primogenitur (s. d.) das herrschende, nach dem der Erstgeborne und seine Linie den Nachgebornen und deren Linien vorgehen. Ist der Monarch, wie in Rußland, völlig unumschränkt, so wird er Autokrat (Selbstherrscher) und die M. Autokratie oder absolute M. genannt; artet diese in Willkürherrschaft aus, so wird diese als Despotismus bezeichnet. Ist dagegen der Souverän, wie dies in der konstitutionellen M. der Fall, bei den wichtigern Regierungshandlungen an die Zustimmung der Volksvertretung verfassungsmäßig gebunden, so spricht man von einer beschränkten M. Die Staatsgewalt steht aber auch hier nur dem Monarchen zu, ein Grundsatz, den man als das monarchische Prinzip zu bezeichnen pflegt. Die konstitutionelle M., zuerst in England ausgebildet, ist die vorherrschende Staatsform in Europa. Die Idee der Weltmonarchie oder des Weltstaates (s. Friede), der Vereinigung der ganzen Menschheit zu einem Staatswesen von monarchischer oder sonstiger Verfassung gehört zu den leeren Träumereien.

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 53-54.
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